Kaum ein Thema erregt die Gemüter der Campergemeinde so sehr, wie die Frage, wann ich wo und wie lange mit meinem Wohnmobil oder Wohnwagengespann parken darf. Und vor allem, wie sieht es mit dem Übernachten aus? Daher wollen wir diesem Problem einmal auf den Grund gehen, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Inhaltsverzeichnis
Parken und Übernachten im öffentlichen Raum
Eines sei schon vorweggenommen: Hin und wieder wirft die Frage auch bei den Gesetzeshütern vor Ort gegensätzliche Meinungen hervor. Aber auch hier gilt, wie bei vielen anderen Gelegenheiten, manchen Situationen mit Verständnis und Anstand zu begegnen.
Parken und Übernachten ist in Deutschland erlaubt
Das Parken ist in Deutschland dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das ergibt sich aus § 12 StVO. Daraus folgt, dass jeder Parkplatz, der als solcher ausgewiesen ist, zum Parken und der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit – wie es im Amtsdeutsch heißt – genutzt werden darf.
In der Regel kann man von einem Zeitraum von bis zu zehn Stunden ausgehen. Dieser Zeitraum unterbricht den Verkehrszweck des Wohnwagengespanns oder Reisemobils nicht und innerhalb dieser Zeit kann die körperliche Fahrtüchtigkeit wieder erreicht werden.
Dabei darf dein Wohnmobil jedoch nicht schwerer als 2,8 Tonnen sein, wenn du öffentlichen Parkraum benutzt, der das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt und du darfst mit beiden Fahrzeugarten eventuell vorhandene Parkmarkierungen nicht überschreiten.
Außerdem beschränkt sich das Camperleben auf den Innenraum. Sobald du jedoch die Markise und/oder Campingtisch und –stühle außerhalb des Fahrzeugs nutzt, gilt das gleich als Wildcampen, was ausdrücklich untersagt ist. Zudem solltest du darauf achten, dass von deinem Fahrzeug beim Freistehen keine Behinderung oder gar Gefährdung des Straßenverkehrs ausgehen kann.
Natürlich ist man auf der ganz sicheren Seite, wenn man Wohnmobilstellplätze ansteuert, die mit dem Verkehrszeichen VZ 365-67 (nur Wohnmobile) oder VZ 365-68 (Reisemobile und Wohnwagengespanne) ausgeschildert sind. Auf diesen Plätzen stehst du sicher und kannst darüber hinaus deine Campingmöbel am Fahrzeug nutzen.
Freistehen im Ausland
Obwohl die Niederlande als das Camperland schlechthin gilt, ist dort das freie Campen und Parken verboten. Neben Deutschland kann man – mit regional möglichen Einschränkungen – in Österreich, Belgien, Frankreich, Italien und Spanien einmalig im Camper übernachten, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.
In Norwegen, Schweden und Finnland darf man in angemessener Entfernung zu Wohnhäusern übernachten und in der Türkei ist sogar das freie Campen zur Gänze gestattet.
Fazit
Wie du siehst, ist das einmalige Übernachten im Reisemobil oder Wohnwagengespann auf öffentlichem Parkraum grundsätzlich erlaubt, wenn es durch Beschilderung nicht ausdrücklich verboten ist.
Da den Ordnungshütern in Städten und Gemeinden und je nach Bundesland diese Regelung oft fremd ist, kann es durchaus vorkommen, dass man dich von einem solchen Parkplatz verscheucht. Diskussionen helfen hier meist nicht weiter.
Setz dich in solch einem Fall in Bewegung und steuere einen Parkplatz in mehreren Kilometern Entfernung an. Wenn du auf der ganz sicheren Seite sein willst, um garantiert unterbrechungsfreie Nachtruhe zu genießen, und ungestört im Wohnmobil oder Wohnwagen zu schlafen, suchst du am einfachsten einen Reisemobilstellplatz auf, der in Deutschland fast flächendeckend in Städten und Gemeinden angeboten wird.
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